Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil vom 3. April 2025 zu entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage nachträglich zuzulassen ist, wenn die Arbeitnehmerin erst nach Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist von ihrer Schwangerschaft erfährt.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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