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Eintrag vom 29.04.2025

Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen – ärztliche Feststellung der Schwangerschaft maßgeblich

Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil vom 3. April 2025 zu entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage nachträglich zuzulassen ist, wenn die Arbeitnehmerin erst nach Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Recht

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Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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